ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der LEG Industrie-Elektronik GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmen
§1 Anwendungs-Geltungsbereich
- Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen; entgegenstehende oder abweichende Verkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir, selbst bei Kenntnisnahme nicht an und widersprechen diesen ausdrücklich. Es sei denn wir erkennen Ihre Geltung schriftlich an.
- Werden diese Bedingungen durch die LEG Industrie-Elektronik GmbH geändert, so werden diese Bedingungen in der neuen mitgeteilten Fassung zum Vertragsinhalt, wenn der Besteller nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Es wird bei Mitteilung der Neufassung darauf Hinweisen, dass ein Schweigen auf diese Mitteilung als Anerkennung der neuen geänderten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen wirkt.
- Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§2 Vertragsabschluss, Angebotsunterlagen
- Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbetreibende Verbraucher, sowie behördliche Abnehmer und Schulen. Der Kunde erklärt bei der Abgabe der Bestellung verbindlich, nicht als Verbraucher zu handeln.
- Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages , über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab und erkennt auch diese Geschäftsbedingungen als allgemein maßgeblich für diese Bestellung an.
- Die LEG Industrie-Elektronik GmbH bestätigt den Eingang der Bestellung durch versenden einer E-Mail an die in der Bestellung angegebenen E-Mail Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt jedoch nicht die Annahme des Vertragsabschlusses dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Ware liefern oder dem Kunden die Lieferung vorab ankündigen.
§3 Preise
- Die Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Verpackung und Versand und jeweils zuzüglich der zur Zeit der Lieferung gültigen Umsatzsteuer.
- Die Preise im Web-Shop sind vorbehaltlich etwaiger Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Herstell- oder Beschaffungskosten. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
§4 Zahlungsbedingungen
- Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, so gewähren wir 2% Skonto.
- Kommt der Besteller in Verzug, so ist die LEG berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins zu fordern. Des weiteren ist die LEG berechtigt für jede Mahnung 5,00€ in Rechnung zu stellen.
§5 Lieferung
- Die bestelle Ware wird an die in der Bestellung genannten Lieferadresse versandt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
- Liefertermine und Fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage verbindlich.
§6 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der LEG Industrie-Elektronik GmbH, bis alle Forderungen, welche aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit entstanden sind, beglichen wurden.
- Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Diese Berechtigung erlischt jedoch, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist.
§7 Gewährleistung
- Unverzüglich nach der Lieferung hat der Besteller die gelieferte Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss der Besteller die LEG unverzüglich ( innerhalb von 5 Tagen) anzeigen. Die Anzeige muss den Mangel so genau als möglich beschreiben. Wir diese Anzeige versäumt, so gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt, es sei denn die LEG hätte Mängel bewusst verschwiegen. Eine Anzeige ist es ebenfalls erforderlich, wenn irrtümlich eine andere als die bestellte Ware oder eine Mindermenge geliefert wurde.
- Werden unberechtigte Mängelrügen erhoben, welche auf das Eigenverschulden des Kunden zurückzuführen sind, so ist die LEG berechtigt, die durch die Prüfung entstandenen Kosten, dem Besteller in Rechnung zu stellen.
- Liegt ein durch die LEG zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, so ist die LEG berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
- Die LEG Industrie-Elektronik GmbH garantiert hiermit, dass das Produkt über einen Zeitraum von fünf Jahren, ab Lieferdatum, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein wird. Diese Garantie beschränkt sich auf den ersten Endbenutzer des Gerätes.
- Folgeschäden oder etwaige anderweitige Ersatzansprüche, welche über die Funktionalität des Produktes hinaus gehen sind ausgeschlossen.Gültigkeit hat diese beschränkte Garantie nur, wenn das Produkt:
a) gemäß den von der LEG zur Verfügung gestellten Unterlagen und Anweisungen installiert und in Betrieb genommen wurde;
b) die technische Konfiguration der Spannungsversorgung eingehalten wurde;
c) das Produkt seinem Ordnungsgemäßen Gebrauch bestimmt war;
d) keine erkennbaren unzulässigen Modifikationen , falsche Handhabung oder eigenmächtige Reparaturversuche ohne vorherige Absprache mit der LEG durchgeführt wurden.
§8 Haftungsbeschränkungen
- Die LEG haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
- Schadenersatzansprüche bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Ersatzpflicht auf die Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
§9 Datenschutzhinweis
- Der Kunde willigt in die Speicherung personen- und firmenbezogener Daten ein, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Kunde erhält jederzeit auf Anforderung Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Weitere Erläuterungen zum Datenschutz siehe unsere Datenschutzerklärung.
§10 ElektroG
- Der Besteller und nicht die LEG ist verpflichtet die Geräte, welche unter das ElektroG fallen eigenverantwortlich nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Liefervertrag ist der Sitz der LEG Industrie-Elektronik GmbH ;Viersen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Lieferverhältnis unmittelbar oder mittelbar ist Viersen
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gemeinsamen Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Oktober 2010
LEG Industrie-Elektronik GmbH, Textilstrasse 2,41751 Viersen.
AGB als PDF Download hier